Ratgeber · Für deine Reparatur
Rechnung höher als der Kostenvoranschlag: Was darf die Werkstatt berechnen?
Eine feste Prozentgrenze steht nicht im Gesetz. Entscheidend ist, ob die Überschreitung wesentlich ist – dann muss die Werkstatt es dir unverzüglich sagen, sobald sie es absehen kann. Und für Arbeiten, die du nicht beauftragt hast, gibt es grundsätzlich keinen Anspruch aus dem Auftrag.
Kurz gesagt
- Keine feste Grenze: Was „wesentlich“ ist, sagt das Gesetz nicht. Kammern nennen Richtwerte: die IHK Saarland 15 bis 20 Prozent, die Handwerkskammer Rheinhessen 10 bis 20 Prozent, in ganz besonderen Ausnahmefällen 25 Prozent. Entschieden wird im Einzelfall.
- Anzeigepflicht: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss die Werkstatt dir das unverzüglich anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Dann kannst du kündigen und zahlst nur die bis dahin geleistete Arbeit und Auslagen.
- Kfz-Reparaturbedingungen: Gelten sie und hast du auf Grundlage eines schriftlichen Kostenvoranschlags beauftragt, darf der Gesamtpreis nur mit deiner Zustimmung überschritten werden.
- Ohne Auftrag: Nicht beauftragte Arbeiten musst du grundsätzlich nicht bezahlen – Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen (§§ 677, 683 BGB).
Wie viel mehr darf die Rechnung sein?
Hat die Werkstatt einen Kostenvoranschlag gemacht, ohne für seine Richtigkeit einzustehen, ist er eine Schätzung. § 649 BGB unterscheidet nur zwischen einer Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung – Zahlen nennt er nicht. Eine unwesentliche Überschreitung musst du nach dem Merkblatt der IHK Saarland akzeptieren und bezahlen.
Als Orientierung nennen Kammern Richtwerte. Die IHK Saarland schreibt: „Als Richtschnur gelten 15 bis 20 %.“ Die Handwerkskammer Rheinhessen: „Eine allgemein gültige Prozentzahl gibt es nicht.“ Als Orientierung für eine nur unwesentliche Überschreitung „nennen die Kommentierungen Abweichungen von 10 bis 20 %, in ganz besonderen Ausnahmefällen 25 %“.
Ein Beispiel mit einem Kostenvoranschlag über 600 €:
| Rechnung | Mehr | Einordnung nach den Richtwerten |
|---|---|---|
| 640 € | rund 7 % | unter allen genannten Richtwerten |
| 700 € | rund 17 % | im Bereich der Richtwerte – hier entscheidet der Einzelfall |
| 780 € | 30 % | über allen genannten Richtwerten |
Die Beträge sind Beispiele. Sie zeigen nur, wie die Richtwerte zu lesen sind – verbindlich ist keiner davon.
Die Werkstatt hat sich nicht gemeldet – was gilt?
Für den Fall, dass eine Reparatur deutlich teurer wird, schreibt das Gesetz eine Pflicht vor: „Ist eine solche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen“ (§ 649 Abs. 2 BGB). „Unverzüglich“ heißt im BGB: ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).
Die Anzeige lässt dir die Wahl: Du kannst die Reparatur fortsetzen lassen – oder kündigen. Dann bekommt die Werkstatt nur den Teil der Vergütung, der der bereits geleisteten Arbeit entspricht, und Auslagen, die nicht in der Vergütung enthalten sind (§ 649 Abs. 1 mit § 645 Abs. 1 BGB). Lässt du weiterarbeiten, kann die Werkstatt nach dem Merkblatt der IHK Saarland die tatsächlich anfallende Vergütung verlangen.
Hat die Werkstatt die Anzeige schuldhaft versäumt und ist dir dadurch ein finanzieller Schaden entstanden, kommt nach dem Merkblatt der Handwerkskammer Rheinhessen Schadensersatz in Betracht. Wusstest du von der Überschreitung ohnehin, ist die Anzeigepflicht nicht verletzt.
Gelten die Kfz-Reparaturbedingungen, die der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) empfiehlt, und hast du auf Grundlage eines schriftlichen Kostenvoranschlags beauftragt, ist es noch klarer: Der Gesamtpreis darf dann nur mit deiner Zustimmung überschritten werden.
Arbeiten ohne Auftrag: Musst du sie bezahlen?
Mit dem Auftrag verpflichtest du dich, die vereinbarte Vergütung für das beauftragte Werk zu zahlen (§ 631 Abs. 1 BGB). Arbeiten, die du nicht beauftragt hast, gehören nicht dazu – für sie gibt es grundsätzlich keinen Anspruch aus dem Auftrag.
Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Arbeit in deinem Interesse lag und deinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach. Dann kann die Werkstatt Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen (Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677, 683 BGB). Ob das zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls.
Beruht der Auftrag auf einem verbindlichen Kostenvoranschlag, müssen zusätzliche Arbeiten nach den Kfz-Reparaturbedingungen auf der Rechnung besonders aufgeführt sein. So siehst du sofort, was dazugekommen ist.
Was du jetzt tun kannst
- Rechnung und Kostenvoranschlag nebeneinanderlegen. Position für Position: Was kam dazu, was ist teurer geworden? Nach den Kfz-Reparaturbedingungen sind Arbeiten, Ersatzteile und Material auf der Rechnung jeweils gesondert auszuweisen.
- Nachfragen. Was war der Grund für die Mehrkosten – und wann und wie wurdest du informiert?
- Schriftlich beanstanden. Nach den Kfz-Reparaturbedingungen muss eine Beanstandung spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Verwendet deine Werkstatt andere Bedingungen, schau dort nach – und beanstande im Zweifel früh.
- Fahrzeug abholen, ohne etwas anzuerkennen. Die Vergütung wird bei der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB), und für ihre Forderungen aus dem Auftrag hat die Werkstatt ein Pfandrecht an deinem Fahrzeug (§ 647 BGB). Zahlst du einen strittigen Betrag, um dein Fahrzeug mitzunehmen, dann ausdrücklich „unter Vorbehalt“ – und halte das schriftlich fest. Denn wer zahlt, obwohl er weiß, dass er nicht zahlen muss, kann das Geld nach § 814 BGB nicht zurückfordern.
- Schlichten statt streiten. Ist die Werkstatt Mitglied einer Kfz-Innung – erkennbar am blau-weißen Meisterschild und an einem Hinweis in den Geschäftsbedingungen –, kannst du die Kfz-Schiedsstelle anrufen. Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben, der Weg zum Gericht bleibt offen, und während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt. Ruf sie zügig an: nach den Kfz-Reparaturbedingungen unverzüglich, nachdem du vom Streitpunkt weißt. Ist der Betrieb in keiner Innung, kannst du dich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. Verpflichtet, daran teilzunehmen, ist eine Werkstatt in der Regel nicht – die Kfz-Reparaturbedingungen des ZDK sehen vor, dass der Betrieb an solchen Verfahren nicht teilnimmt.
Damit es nicht so weit kommt
- Lass dir einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben – mit einzeln aufgeführten Arbeiten und Teilen.
- Vereinbare im Auftrag, dass Mehrarbeiten nur nach Rücksprache ausgeführt werden – und auf welchem Weg man dich erreicht.
- Bitte darum, Mehrkosten mit Betrag zu nennen, bevor gearbeitet wird.
Was in einen guten Kostenvoranschlag gehört, steht im Ratgeber Kostenvoranschlag in der Werkstatt.
So hilft Check deine Reparatur
Bei Werkstätten, die mit Check deine Reparatur arbeiten, kann die Frage vor der Rechnung kommen: Braucht die Werkstatt deine Zustimmung, fragt sie deine Freigabe in der App an – mit Beschreibung und voraussichtlichen Kosten. Du stimmst zu oder lehnst ab. Antwortest du am Telefon, an der Theke oder per E-Mail, kann die Werkstatt deine Antwort festhalten; du siehst dann, auf welchem Weg und wann sie das getan hat.
Steht ein Auftrag auf „Freigabe ausstehend“, kann die Werkstatt ihn ohne deine Zustimmung nicht direkt in die Arbeit setzen – und jeder Statuswechsel steht im Verlauf. Und weil deine Entscheidung mit Betrag im Verlauf des Auftrags steht, lässt sich später nachlesen, was vereinbart war.
Häufige Fragen
- Um wie viel Prozent darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
- Eine feste Grenze steht nicht im Gesetz. Kammern nennen Richtwerte zwischen 10 und 20 Prozent, in ganz besonderen Ausnahmefällen 25 Prozent – entschieden wird im Einzelfall.
- Muss die Werkstatt mich informieren, bevor es teurer wird?
- Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, ja: Sie muss es dir unverzüglich anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Dann kannst du kündigen und zahlst nur die bereits geleistete Arbeit und Auslagen.
- Muss ich Arbeiten bezahlen, die ich nicht beauftragt habe?
- Grundsätzlich nicht – geschuldet ist die Vergütung für das beauftragte Werk (§ 631 BGB). Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Arbeit deinem Interesse und deinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprach (§ 683 BGB).
- Bis wann kann ich eine Werkstattrechnung beanstanden?
- Nach den Kfz-Reparaturbedingungen, die der ZDK empfiehlt, spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung. Gelten andere Bedingungen, steht die Frist dort.
- Darf die Werkstatt mein Fahrzeug behalten, bis ich bezahlt habe?
- Für ihre Forderungen aus dem Auftrag hat sie ein Pfandrecht an deinem Fahrzeug (§ 647 BGB). Zahlst du einen strittigen Teil, um es mitzunehmen, dann ausdrücklich unter Vorbehalt.
Quellen
- § 121 BGB – Anfechtungsfrist (Begriff „unverzüglich“) (gesetze-im-internet.de)
- § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (gesetze-im-internet.de)
- § 641 BGB – Fälligkeit der Vergütung (gesetze-im-internet.de)
- § 645 BGB – Verantwortlichkeit des Bestellers (gesetze-im-internet.de)
- § 647 BGB – Unternehmerpfandrecht (gesetze-im-internet.de)
- § 649 BGB – Kostenanschlag (gesetze-im-internet.de)
- § 677 BGB – Pflichten des Geschäftsführers und § 683 BGB – Ersatz von Aufwendungen (gesetze-im-internet.de)
- § 814 BGB – Kenntnis der Nichtschuld (gesetze-im-internet.de)
- IHK Saarland, Merkblatt „Kostenvoranschlag“, Stand August 2025 (PDF)
- Handwerkskammer Rheinhessen, Merkblatt „Kostenvoranschlag (§ 649 BGB)“ (PDF)
- Kfz-Reparaturbedingungen, Empfehlung des ZDK, Stand 01/2022 (PDF, Abdruck eines Autohauses)
- Kfz-Schiedsstellen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und Universalschlichtungsstelle des Bundes
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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